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  Volksinitiative 
 Verhältnis der Art. 41 und 42 der Landesverfassung zueinander, mögliche Pflicht zur Behandlung einer Volksinitiative im Landtag auch bei festgestellter Unzulässigkeit, Verfahren bei unklarer oder umstrittener Zulässigkeit 
 Weitere Themen:
  • Verfassung des Landes Schleswig-Holstein: Art. 42
  •  
     APr IR 14/62 04.09.1998 S 4-5
     
     
     


      Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 17.05.2024
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
     
     
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