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Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein

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Kurzübersicht

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  Volksinitiative
Verhältnis der Art. 41 und 42 der Landesverfassung zueinander, mögliche Pflicht zur Behandlung einer Volksinitiative im Landtag auch bei festgestellter Unzulässigkeit, Verfahren bei unklarer oder umstrittener Zulässigkeit
Verfassung des Landes Schleswig-Holstein: Art. 42
Bezug: Ausschussprotokoll IR 14/62 04.09.1998 S 4-5
Vorgang  
 

  Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 17.05.2024
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
 
 
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