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Tilgungsgesetz
(20. Wahlperiode: seit 07.06.2022)
Benutzt für: Gesetz zur Feststellung eines gemeinsamen Tilgungsplans für die zur Bekämpfung der SARS-CoV-2/COVID19-Pandemie sowie zur Abfederung der finanziellen Herausforderungen in Folge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine gemäß Artikel 61 Absatz 3 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein erfolgten Überschreitungen der zulässigen Kreditaufnahme; TilgG
Vorgänge
Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (
LIS-SH
); Stand: 28.04.2024
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die
Informations- und Dokumentationseinrichtungen
des Schleswig-Holsteinischen Landtags
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