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Einigungsstellenverordnung (16. Wahlperiode: 17.03.2005 - 27.10.2009)
Benutzt für: Landesverordnung über die Errichtung von Einigungsstellen bei den Industrie- und Handelskammern zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten
s.a. Gesetz zur Anpassung des schleswig-holsteinischen Landesrechts an das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz sowie zur Anpassung der Einigungsstellenverordnung an das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Vorgänge  
 

  Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 02.05.2024
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
 
 
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