| Hildesheimer Erklärung der Rechnungshöfe von Bund und Ländern vom 21.09.2020 zur Neuverschuldung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie, Forderung nach einer restriktiven Inanspruchnahme des Neuverschuldungsverbots; Kritik des LRH an der Finanzierung des strukturellen Defizits aus Nothilfen und einer vollständigen Kreditfinanzierung von IMPULS über zehn Jahre, Gefahr einer Aushebelung der Schuldenbremse, fehlender Bezug von Infrastrukturmaßnahmen zur Coronapandemie | |