| - Änd der §§ 5, 7, 10 und 20, Verbesserung der Rechtsstellung des Landtags im Planungsverfahren, Ausweisung der möglichen Standorte im Raumordnungsplan zur Sicherstellung der überregionalen Energieversorgung, verstärkte Informationen und Kontrollmöglichkeiten über das Hamburger Umland und den Planungsraum V, einmaliger Bericht der LRg je Wahlperiode über alle planungsrelevanten Fragen - | |