| - Änderung der §§ 1, 3-6, 10, 11 und 14 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gemeindeeinfuhrsteuer auf der Insel Helgoland idF vom 16.09.2003; Änderung der §§ 1,2,4,6 und 8 des Helgoland-Gesetzes 1966 idF vom 22.12.1995; Anpassung an die Aufnahme des neuen Steuergegenstandes "Substitute für Tabakwaren" (E-Zigaretten, Verdampfer), Wegfall der Gemeindeeinfuhrsteuer auf Kaffee und Kompensation durch eine stärkere Besteuerung der Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22 Prozent, Zusammenlegung von Fach- und Kommunalaufsicht beim Kreis Pinneberg unter Sicherstellung der besonderen Belange der Gemeinde Helgoland, redaktionelle Anpassungen und Klarstellungen - | |