| - Änderung der §§ 1-4 des Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetzes idF vom 30.06.2020 zum Abhelfen einer Beschwerde der Europäischen Kommission gegen die unzureichende Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/958; Begriffsbestimmungen, Voraussetzungen und Umfang der Prüfung der Verhältnismäßigkeit vor dem Erlass oder der Änderung von berufsreglementierenden Vorschriften des Landes sowie von Kammern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, redaktionelle Anpassungen - | |