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Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein

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  Viehschlachtung 
 Betäubungsloses Schlachten (=Schächten). Siehe § 4 Tierschutzgesetz 
 - Ausnahmegenehmigungen, Rechtsverstöße und Strafverfolgung - 
 
 KlAnfr Ingo Stawitz DVU und Antw MNUL 22.10.1992 Drs 13/448
 
 
 


  Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 14.05.2024
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
 
 
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