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Informationszugangsrecht Unterscheidung von öffentlich-rechtlichem und privatrechtlichem Handeln der Verwaltung bei der Regelung der Informationspflichten von Behörden, mögliche Wettbewerbsnachteile für öffentliche Aufgaben wahrnehmende private Unternehmen im Falle einer Ausweitung der Informationsrechte der Bürger
Bezug: Ausschussprotokoll IR 16/32 20.09.2006 S
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