| - Bauarbeiten am neuen Anleger für den zukünftigen Liegeplatz des LNG-Terminalschiffs, zulässige Uhrzeiten, Höchstgrenzen für Lärmemissionen während der Bauarbeiten und für den Betrieb des LNG-Terminals, Überwachung, Sicherstellung der Einhaltung der Grenzwerte trotz Verringerung des Abstands zur Wohnbebauung durch den neuen Anleger, immissionsschutzrechtliche Prüfung und Genehmigung, Immissionsrichtwerte für Lichtimmissionen, mögliche Herabsetzung von Grenzwerten durch das LNG-Beschleunigungsgesetz - | |