| - Betrieb der Anlage seit 1968, Nichterforderlichkeit der Genehmigung, Genehmigungsverfahren für wesentliche Änderungen und den Betrieb der gesamten Anlage einschließlich des Stapelteichs in Poyenberg, Rechtsgrundlage, Zwischenlagerung der Abwässer und Überwachung, Geruchsbelästigungen, landwirtschaftliche Verwertung der Meiereiabwässer, künftige Entsorgung der Meiereien - | |