| - Gründe für die Anordnung einer Gebrechlichkeitspflegschaft mit Aufenthaltsbestimmungsrecht, Einholung von amtsärztlichen oder ärztlichen Gutachten über den Gesundheitszustand im Rahmen des Pflegschaftsverfahrens, Schutz vor voreiliger Wohnungsauflösung, Rückkehrmöglichkeit aus dem Pflegeheim in die eigene Wohnung - | |