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  Beihilfeantragsbearbeitung
Kleine Anfrage Thomas Rother (SPD) und Antwort Finanzminister/in 03.04.2012 Drucksache 17/2402
Zugang: öffentlich
 
 Gehört zum Vorgang: 
 
  Beihilfe für Bedienstete 
 Beihilfeantragsbearbeitung 
 - Einhaltung einer Bearbeitungsfrist von 28 Tagen durch das Finanzverwaltungsamt, geplante Beschleunigung, Personalverstärkung, Zahlung von Mehrarbeitsvergütung bei freiwilliger Mehrarbeit; Übernahme von Mahngebühren für von Überschreitungen der Bearbeitungsfrist betroffene Beamte - 
 
 
Kleine Anfrage Thomas Rother (SPD) und Antwort FM 03.04.2012 Drucksache 17/2402
 
 
 

  Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 29.03.2024
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
 
 
 
 
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