| - Zuständigkeiten bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen, Ausrüstung der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes, finanzielle Unterstützung der Kreise und Gemeinden bei der Beschaffung spezieller Ausrüstungsgegenstände, Bekämpfung von Ölunfällen, Durchführung von Lehrgängen zu den Themen "Strahlenschutz" und "Gefahrgut" - | |