| - Veränderung der Berufsbezeichnung "staatlich anerkannter Erzieher mit heilpädagogischer Zusatzausbildung" in "staatlich anerkannter Heilpädagoge", Veränderung der Ausbildung und der -szeit, Neufassung der Fachrichtungsverordnung, Anwendung der veränderten Ausbildungsbestimmungen; mögliche Nachgraduierung für bisherige Absolventen, Voraussetzungen - | |