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  Vorruhestandsregelung ab 58 Jahren (58er-Regelung) bei den Wasserbauern der Ämter für Land- und Wasserwirtschaft an der Westküste
Kleine Anfrage Dr. Ulf von Hielmcrone (SPD) und Antwort Minister/in für ländliche Räume, Landwirtschaft, Ernährung und Tourismus 21.08.1997 Drucksache 14/912
Zugang: öffentlich
 
 Gehört zum Vorgang: 
 
  Vorruhestand 
 Vorruhestandsregelung ab 58 Jahren (58er-Regelung) bei den Wasserbauern der Ämter für Land- und Wasserwirtschaft an der Westküste 
 - Inanspruchnahme der Vorruhestandsregelung, mögliche personelle Engpässe - 
 
 KlAnfr Ulf von Hielmcrone SPD und Antw MLR 21.08.1997 Drs 14/912
 
 
 

  Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 29.04.2024
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
 
 
 
 
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