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  Durchführung der Heimaufsicht in Schleswig-Holstein
Kleine Anfrage Joachim Harms (Elmshorn) (SPD) und Antwort Sozialminister/in 16.02.1984 Drucksache 10/380
Zugang: öffentlich
 
 Gehört zum Vorgang: 
 
  Heim 
 Durchführung der Heimaufsicht in Schleswig-Holstein 
 - Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten für die Durchführung behördlicher Heimaufsicht nach dem Heimgesetz und nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz, Regelung der Zuständigkeitsverteilung durch die Ländräte und Bürgermeister, Beaufsichtigung der Jugendwohlfahrtseinrichtungen in den kreisfreien Städten durch das Landesjugendamt Schleswig-Holstein - 
 
 KlAnfr Harms (Elmshorn) SPD und Antw SM 16.02.1984 Drs 10/380
 
 
 

  Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 03.05.2024
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
 
 
 
 
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