| - Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten für die Durchführung behördlicher Heimaufsicht nach dem Heimgesetz und nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz, Regelung der Zuständigkeitsverteilung durch die Ländräte und Bürgermeister, Beaufsichtigung der Jugendwohlfahrtseinrichtungen in den kreisfreien Städten durch das Landesjugendamt Schleswig-Holstein - | |