| - Gesetzliche Bestimmungen zur Eindämmung des von Flugplätzen ausgehenden Lärms, Geltung auch für Militärflugplätze, Abweichungsmöglichkeit der Bundeswehr, Ausreichen der derzeitigen Regelungen, Beschwerden von Bürgern aus der Nähe des Verkehrslandeplatzes Kiel-Holtenau, Verringerung der Fluglärmbelastung durch Änderung der Flugbetriebsregelung - | |