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Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein

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         Der Landtag Schleswig Holstein

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  Gesetz zu Art. 131 GG 
 Wechsel der Zuständigkeit für die Abrechnung von Leistungen nach dem Gesetz zu Artikel 131 Grundgesetz (G 131) 
 - Gründe für den Wechsel der Zuständigkeit zu den Oberfinanzdirektionen, Kosten und Einspareffekte, Zahl der betroffenen Versorgungsempfänger - 
 Weitere Themen:
  • Versorgung der Beamten
  •  
     
     
    Kleine Anfrage Wolfgang Kubicki (FDP) und Antwort FM 08.01.2008 Drucksache 16/1785
     
     
     

      Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 19.05.2024
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
     
     
     
     
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