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Sicherheitsüberprüfungen bei Großveranstaltungen ohne Rechtsgrundlage?
- Sicherheitsüberprüfungen im Zuständigkeitsbereich der aktuellen LRg, Anlässe, geplante Veranstaltungen, überprüfter Personenkreis, Einwilligungserklärung der zu überprüfenden Personen -
Kleine Anfrage Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort IM 07.05.2013 Drucksache
18/785
Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (
LIS-SH
); Stand: 10.05.2024
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die
Informations- und Dokumentationseinrichtungen
des Schleswig-Holsteinischen Landtags
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