| - Bereits bewährte Praxis der einzelfallbezogenen Einrichtung gemeinsamer Ermittlungsgruppen von Polizei und Zoll, Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe von Polizei und Zoll bezüglich der Einrichtung ständiger gemeinsamer Ermittlungsgruppen, Schaffung der Voraussetzung einer bundeseinheitlich institutionalisierten Zusammenarbeit und Prüfung einer möglichen Lösung für Schleswig-Holstein - | |