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  Gefährliche Güter 
 Polizeiliche Überwachung und Transportbegleitung bei der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße in Schleswig-Holstein 
 - Polizeiliche Sonderkontrollen zur Überprüfung des Transports gefährlicher Güter, Transportbegleitungen 1986 durch die Verkehrsüberwachungsbereitschaft, Voraussetzungen für Mitteilungen an die Polizei und Begleitung durch die Polizei bei Transporten von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen; Transport gefährlicher Güter durch die Bundeswehr, Information der Polizei - 
 Weitere Themen:
  • Polizei
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     KlAnfr Zahn SPD und Antw IM 24.03.1987 Drs 10/1997
     
     
     

      Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 05.05.2024
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
     
     
     
     
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