| Prüfungsberichte nach § 69 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LHO als Umdruck des Finanzausschusses, Bereitstellung von Unterlagen zu Unternehmen, Stiftungen, Anstalten oder Einrichtungen im Besitz oder mit Beteiligung des Landes gegenüber dem Finanzausschuss durch Änderung der Landeshaushaltsordnung, Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes; Möglichkeit der Einsicht der Prüfberichte von Abschlussprüfern, Tresorverfahren | |