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         Der Landtag Schleswig Holstein

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  Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages 
 Fortgeltung und Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages 
 - Änderung der §§ 3, 5, 11a, 13, 14a, 34, 46, 49, 51b, 51f, 63 und 76 sowie Streichung von § 18a der GeschO; Erhöhung der Zahl der Vizepräsidenten auf fünf und Vertretungsregelung, Verzicht auf eine zwingend geheime Wahl der Ausschussvorsitzenden und auf ein schriftliches oder elektronisches Ausschussbeschlussverfahren, Vertretung von Untersuchungsausschussmitgliedern, Herabsetzung diverser Quoren von zwei auf eine Fraktion, Wahl der Mitglieder des Notausschusses und dessen Besetzung über Vorschlagslisten - 
 Weitere Themen:
  • Notausschuss
    - Wahl der Mitglieder des Notausschusses und dessen Besetzung über Vorschlagslisten -
  •  
     
     
    Antrag Tobias Koch (CDU), Eka von Kalben (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Dr. Kai Dolgner (SPD), Oliver Kumbartzky (FDP), Christian Dirschauer (SSW) 02.06.2022 Drucksache 20/9
    Plenarprotokoll 20/1 07.06.2022 S 9
    Beschl: Annahme (einstimmig)
    Änderung vom 08.06.2022 in Gesetz- und Verordnungsblatt 2022 Nr 10 S 703-704
     
     
     

      Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 14.05.2024
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
     
     
     
     
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