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Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein
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orddeutscher Rundfunk
Meldedatenübermittlung an den Norddeutschen Rundfunk / die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) für den Rundfunkgebühreneinzug
Umdruck 14/4211
Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (
LIS-SH
); Stand: 07.05.2024
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die
Informations- und Dokumentationseinrichtungen
des Schleswig-Holsteinischen Landtags
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