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         Der Landtag Schleswig Holstein

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  Rundfunk 
 Vorschlag der Landesregierung für eine Entscheidung des Landtages gemäß § 4 Abs. 1 Landesrundfunkgesetz (LRG) für die Zuordnung von neuen Rundfunk-Übertragungskapazitäten (Hörfunk und Fernsehen) in Schleswig-Holstein 
 - Zuordnung von UKW-Frequenzen an ULR, NDR und ein geplantes bundesweites Hörfunkprogramm und von TV-Kanälen an die ULR für die Nutzung durch private Veranstalter; nachträgliche Änderungen bei der ULR zugeordneten Fernseh-Übertragungskapazitäten von RTL plus und SAT 1 - 
 Weitere Themen:
  • Norddeutscher Rundfunk
    Zuordnung von UKW-Frequenzen an den NDR
  •  
     
     Antr LRg 23.10.1992 Drs 13/426
    PlPr 13/12 11.11.1992 S 802
    Beschl: S 802 Annahme
     
     
     

      Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 06.05.2024
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
     
     
     
     
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