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  Klärschlamm 
 Einsatzmöglichkeiten von Klärschlamm aus dem Klärwerk Burgstaaken in der landwirtschaftlichen Verwertung 
 - Verbot der landwirtschaftlichen Verwertung des Klärschlamms, Gründe, zuständige Behörde, Differenzen zur EU-Klärschlammrichtlinie, Fehlen von Ausnahmetatbeständen in der Klärschlammverordnung, Gründe - 
 Weitere Themen:
  • Landwirtschaft
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     KlAnfr Joachim Behm FDP und Antw MUNL 12.07.2004 Drs 15/3562
     
     
     

      Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 29.04.2024
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
     
     
     
     
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