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  Arbeitsschutz 
 Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze in der Landesverwaltung 
 - Umsetzung der Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung gemäß §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes in der Landesverwaltung, mögliches einheitliches Beurteilungsprogramm, noch fehlende Beurteilungen in den Ressorts, besondere Berücksichtigung der Belange von Behinderten - 
 Weitere Themen:
  • Landesverwaltung
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    Kleine Anfrage Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort MP 11.03.2013 Drucksache 18/559
     
     
     

      Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 24.04.2024
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
     
     
     
     
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