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  Leistungsschutzrecht 
 Das Leistungsschutzrecht in Schleswig-Holstein 
 - Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverleger in das Urheberrechtsgesetz, von den einzelnen Ressorts herausgegebene Presseerzeugnisse im Sinne von § 87 f UrhG, Beibehaltung einer kostenlosen Information der Öffentlichkeit über die Arbeit der LRg - 
 Weitere Themen:
  • Landesregierung Schleswig-Holstein
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    Kleine Anfrage Sven Krumbeck (PIRATEN) und Antwort MP 26.07.2013 Drucksache 18/1004
     
     
     

      Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 26.04.2024
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
     
     
     
     
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