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         Der Landtag Schleswig Holstein

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  Ordnungsruf 
 Entscheidung über den Einspruch gemäß § 66 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung 
 - Einspruch des Abg. Dr. Breyer gegen einen Ordnungsruf wegen seines Verhaltens und seiner Äußerungen im Zusammenhang mit der Wahl des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofs - 
 Weitere Themen:
  • Landesrechnungshof Schleswig-Holstein
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    Bekanntmachung LtgPräs 23.01.2017 Drucksache 18/5053
    Plenarprotokoll 18/138 25.01.2017 S 11534
    Beschl: Ablehnung des Einspruchs (mehrheitlich)
     
     
     

      Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 05.05.2024
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
     
     
     
     
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