| Kontrollrecht des Haushaltsgesetzgebers gegenüber dem Landesrechnungshof, Auskunftsanspruch von Abgeordneten bzw. Ausschüssen, Stellungnahme des wissenschaftlichen Dienstes, Prüfung der Verfügungsfonds der LRg durch den LRH, Verwendung von Mitteln des LRH 2003 | |