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Landesjugendamt Schleswig-Holstein | |
| Verhältnis des Landesjugendamtes zur Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein als Ombudsperson in der Kinder- und Jugendhilfe | |
| - Rechtliche Ausgestaltung des Verhältnisses, Weiterleitung von Beschwerden durch die Bürgerbeauftragte an Landesjugendamt bzw. Heimaufsicht, Nichtbeantwortung der Frage zur Wahrung des Sozialdatenschutzes unter Hinweis auf die Zuständigkeit der Bürgerbeauftragten - | |
| | Kleine Anfrage Anita Klahn (FDP) und Antwort MSGWG 24.03.2016 Drucksache
18/3975 | |
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