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  Landesabfallwirtschaftsgesetz 
 Gesetz zur Änderung des Landesabfallwirtschaftsgesetzes 
 - Reduzierung des Abfalls durch Separierung und Behandlung in Anlagen gemäß dem Stand der Technik; Verzicht auf die Widerrufsmöglichkeit der obersten Abfallentsorgungsbehörden beim Ausschluß von Abfällen von der Entsorgung, auf die Möglichkeit zur Beauftragung Dritter mit der Entsorgung, auf die Berücksichtigung des Landesabfallwirtschaftsprogramms bei den Abfallwirtschaftskonzepten der Kreise und im Abfallwirtschaftsplan sowie auf die Pflicht zur Beseitigung nicht verwertbarer Abfälle in SH; Berücksichtigung künftiger Investitionen für Deponien bei der Bemessung von Abfallgebühren (Zur Drucksache 14/1173) - 
 
 ÄndAntr Roswitha Strauß CDU 05.10.1998 Drs 14/1601 (neu)
PlPr 14/67 07.10.1998 S 4881-4895
Beschl: Ablehnung
 
 
 

  Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 19.05.2024
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
 
 
 
 
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