| - Verlagerung und Konzentration der sachlichen und finanziellen Zuständigkeit für die Jugendhilfe auf die Jugendämter der Kreise und kreisfreien Städte aufgrund des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Bundes, Vorlage des erforderlichen Ausführungsgesetzes, Erörterung der Änderungen mit Betroffenen, mögliche Neukonzipierung der Jugendhilfe, Klärung der Zukunft der Landesjugendheime - | |