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  Fehlbelegungsabgabe 
 Freistellungen von der Fehlbelegungsabgabe 
 - Befristete Befreiung des Stadtteils Kiel-Mettenhof von der Fehlbelegungsabgabe, vergleichbare Fälle, Rechtsgrundlage, Begründung, Einnahmeausfälle - 
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  • Kiel, kreisfreie Stadt
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     KlAnfr Gero Storjohann CDU und Antw MFJWS 10.07.1998 Drs 14/1593
     
     
     

      Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 29.04.2024
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
     
     
     
     
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