| - Wahrnehmung der Aufsichtspflicht bei kerntechnischen Anlagen, Intensivierung der Aufsicht durch Einrichtung einer eigenständigen Abteilung für Reaktorsicherheit im SM, Wirksamkeit des Katastrophenschutzes im "Bedarfsfalle", Überlegungen der LRg zur Verwirklichung weiterer Maßnahmen im Bereich des Katastrophenschutzes aus Anlaß des TÜV-Gutachtens - | |