| - Nach der Liegenschaftsübertragung aufgelöste Mietverhältnisse, leer stehende Liegenschaften, Neuvermietungen, Veräußerungen; in den Mieten enthaltenes Mietausfallwagnis, Mietausfälle, Nutzung der durch den Kabinettsbeschluss vom 11.11.2003 freigewordenen Liegenschaften - | |