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nvestitionsbank Schleswig-Holstein
Rückübertragung der vom Land auf die Investitionsbank übertragenen Immobilien im Rahmen des Liegenschaftsmodells; mögliche Notwendigkeit der Rückübertragung wegen Unvereinbarkeit mit EU-Recht, Alternativen, Umgehung der Grunderwerbsteuer
APr FIN 15/75 15.05.2002 S
3
-5
Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (
LIS-SH
); Stand: 05.05.2024
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die
Informations- und Dokumentationseinrichtungen
des Schleswig-Holsteinischen Landtags
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