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Landeseigene Immobilie | |
| Einwilligung des Schleswig-Holsteinischen Landtages in die Veräußerung der in den Anlagen 1 u. 2 bezeichneten Liegenschaften zu den dort genannten Werten an die Investitionsbank Schleswig-Holstein, Zentralbereich der Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale | |
| - Zustimmung zum Verkauf im Rahmen der Neuordnung des öffentlichen Liegenschaftswesens, Einbringung in ein Zweckvermögen bei der Investitionsbank - | |
| Weitere Themen:
Investitionsbank Schleswig-Holstein
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| | Antr LRg 02.10.2001 Drs 15/1255 PlPr 15/43 19.10.2001 S 3254 Beschl: Annahme (mehrheitlich) | |
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