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  Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale 
 Verzinsung des Haftkapitals der Landesbank 
 - Im Haushaltsentwurf 2001 veranschlagte Einnahmen aus der Vergütung der Landesbank für die Inanspruchnahme der Zweckrücklagen der Investitionsbank sowie aus der Umwandlung von Haftkapital in stimmberechtigtes Stammkapital, Beteiligung und Zustimmung der Gewährträger; Verzicht auf die Umwandlung des Haftkapitals wegen anhängiger EU-Verfahren und Überlegungen zur Neustrukturierung der Landesbank - 
 Weitere Themen:
  • Haushaltsgesetz 2001
  •  
     
     KlAnfr Wolfgang Kubicki F.D.P. und Antw MFE 23.11.2000 Drs 15/548
     
     
     

      Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 14.05.2024
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
     
     
     
     
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