| Einwilligung des Finanzausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages, die im Haushaltsgesetzentwurf 1995 dort im § 18 Abs. 27 vorgesehene Ermächtigung im Wege des Vorgriffs bereits im Haushaltsjahr 1994 anzuwenden, Einrichtung einer "Sparkassenstiftung Jagdschlößchen der Sparkasse Ostholstein" | |