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         Der Landtag Schleswig Holstein

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  Haushaltsgesetz 1995 
 Einwilligung des Finanzausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages, die im Haushaltsgesetzentwurf 1995 dort im § 18 Abs. 27 vorgesehene Ermächtigung im Wege des Vorgriffs bereits im Haushaltsjahr 1994 anzuwenden, Einrichtung einer "Sparkassenstiftung Jagdschlößchen der Sparkasse Ostholstein" 
 
 APr FIN 13/61 26.09.1994 S 16
Umdruck 13/2637
 
 
 

  Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 26.05.2024
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
 
 
 
 
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