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  Versetzung von Schülern 
 Schrägversetzungen an Gymnasien - Umsetzung des § 9 Abs. 3 Satz 3 und 4 Schulgesetz 
 - Einschränkung von Schrägversetzungen nach der Orientierungsstufe, geplante Schulartverordnung Gymnasien, Sicherung der individuellen Förderung der Schüler, Vergleich mit den Gemeinschaftsschulen - 
 Weitere Themen:
  • Gymnasium
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    Kleine Anfrage Anita Klahn (FDP) und Antwort MBW 20.03.2014 Drucksache 18/1631
     
     
     

      Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 12.05.2024
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
     
     
     
     
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