| - Zulässigkeit und Auswirkungen des Beschlusses des Kreistages vom Dezember 1999 zur Übernahme der Schulträgerschaft ohne Angabe von Investitions- und Folgekosten, vorgesehenes Finanzvolumen, Vereinbarkeit mit der finanziellen Situation des Kreises Ostholstein, Beteiligung des Landes an den Kosten, Haltung der LRg zum Beschluss des Kreistages vom April 2003 zur Auflösung der Gesamtschule - | |