| - Seit Schuljahresbeginn 1987/88 beantragte Gesamtschulen, genehmigte Anträge, für die Errichtung der Gesamtschulen verwendete bereits bestehende Schulen, Investitionskosten im einzelnen, Finanzierungskonzept der LRg, Durchführung des vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens, konkrete Einzelentscheidungen der angehörten Gremien, Berücksichtigung des Elternwillens, Berücksichtigung der Auswirkung auf Schülerströme bei der Erarbeitung des Schulentwicklungsplanes - | |