| - In Kliniken angestellte, als Beleghebamme oder freiberuflich beschäftigte Hebammen, Umsetzung des Hebammenstellen-Förderprogramms, mögliche Umsetzung einer 1:1-Betreuung, Kaiserschnittrate und außerklinische Geburtenrate der letzten drei Jahre, Versorgung mit hebammengeleiteten Kreißsälen, Geburten auf Inseln 2020-2021, Vergütung coronabedingten Mehraufwands bei Hebammen, teilweise Nichtbeantwortung unter Verweis auf den anstehenden Geburtshilfebericht wegen Arbeitsüberlastung und Überschreitung des zur Beantwortung zulässigen Zeitaufwands - | |