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         Der Landtag Schleswig Holstein

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  Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages 
 Fortgeltung und Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages 
 - Änderung bzw. Ergänzung diverser §§ der GeschO idF vom 22.07.2016; Erhöhung der Zahl der Vizepräsidenten auf drei, Aufnahme des Ausschusses für die Zusammenarbeit der Länder SH und Hamburg in die Liste der ständigen Ausschüsse, Wahl der Ausschussvorsitzenden, Begrenzung der Zahl der anzuhörenden Personen bei Ausschussanhörungen, Einführung von Fachgesprächen der Ausschüsse, Geheimhaltung der Beratungen des Unterausschusses für Unternehmensbeteiligungen, Verhinderung der Bildung von sog. Parallelfraktionen, elektronische Verteilung von Drucksachen, Behandlung von Alternativanträgen, Abstimmung über Änderungsanträge nur mit Zustimmung der Antragstellenden des Bezugsantrags, Redezeiten bei Aktuellen Stunden, Verlängerung des Zeitraums für die Beantwortung Großer Anfragen, Beschränkung der Beratung von Anträgen auf eine Aussprache - 
 Weitere Themen:
  • Fraktion
    - Verhinderung der Bildung von sog. Parallelfraktionen durch Bindung von Fraktionsspaltungen an die Zustimmung des Landtags -
  •  
     
     
    Antrag Birgit Herdejürgen (SPD), Dr. Marret Bohn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Hans-Jörn Arp (CDU), Dr. Heiner Garg (FDP), Lars Harms (SSW) 02.06.2017 Drucksache 19/6
    Plenarprotokoll 19/1 06.06.2017 S 10-11
    Beschl: Annahme (mehrheitlich)
    Änderung vom 06.06.2017 in Gesetz- und Verordnungsblatt 2017 Nr 9 S 404-405
     
     
     
     Redner:
    PlPr 19/1: Nobis, Jörg (AfD) S 11
     
     
     

      Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 17.05.2024
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
     
     
     
     
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