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Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein

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         Der Landtag Schleswig Holstein

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  Informationspflicht der Landesregierung gegenüber dem Landtag 
 Selbstbeschränkung des Fragerechts der Abgeordneten angesichts der Arbeitsbelastung des Bildungsministeriums, Möglichkeit der direkten Kontaktaufnahme mit den Fragestellern, zeitliche Verzögerungen bei der Erledigung von Aufträgen des Bildungsausschusses 
 Weitere Themen:
  • Fragerecht des Parlaments
  •  
     
     APr BIL 13/15 26.05.1993 S 15
     
     
     

      Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 19.05.2024
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
     
     
     
     
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