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Informationspflicht der Landesregierung gegenüber dem Landtag | |
| Selbstbeschränkung des Fragerechts der Abgeordneten angesichts der Arbeitsbelastung des Bildungsministeriums, Möglichkeit der direkten Kontaktaufnahme mit den Fragestellern, zeitliche Verzögerungen bei der Erledigung von Aufträgen des Bildungsausschusses | |
| Weitere Themen:
Fragerecht des Parlaments
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| | APr BIL 13/15 26.05.1993 S 15 | |
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