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         Der Landtag Schleswig Holstein

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  Landeseigene Immobilie 
 Einwilligung des Schleswig-Holsteinischen Landtages gemäß § 64 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung in die Veräußerung von landeseigenen unbebauten Flächen im Bereich des Hochschulgeländes auf dem Sandberg in Flensburg in einer Gesamtgröße von 237.007 qm zu einem Preis von 3.244.000 DM an die Stadt Flensburg 
 - Zustimmung zum Liegenschaftsverkauf - 
 Weitere Themen:
  • Flensburg, kreisfreie Stadt
  •  
     
     Antr MFE 23.08.1999 Drs 14/2358
    PlPr 14/94 16.09.1999 S 7118
    Beschl: Annahme
     
     
     

      Quelle: Landtagsinformationssystem Schleswig-Holstein (LIS-SH); Stand: 13.05.2024
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Informations- und Dokumentationseinrichtungen des Schleswig-Holsteinischen Landtags
     
     
     
     
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