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Prüfungsordnungen | |
| Einheitlich der Prüfungsordnungen nach dem Hochschulgesetz | |
| - Gewährleistung der Einheitlichkeit beim Entwurf der Prüfungsordnung für Betriebswirtschaft und Wirtschaftsingenieurwesen, Vergleichbarkeit der Abschlüsse; gleiche, an mehreren Hochschulen angebotene Studiengänge; Wettbewerb zwischen Hochschulen - | |
| Weitere Themen:
Fachhochschule Kiel
- Gewährleistung der Einheitlichkeit beim Entwurf der Prüfungsordnung für Betriebswirtschaft und Wirtschaftsingenieurwesen -
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| | KlAnfr Dr. Lohmann SPD und Antw KM 30.04.1987 Drs 10/2059 | |
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